Lehrstuhl für Physiologie und Biochemie    
 
 
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Akzeptierung des Semesters

Vorgeschriebene Anforderungen bezüglich der Veterinärbiochemie 1.:

Die Voraussetzungen für die Akzeptierung des Semesters von Veterinärbiochemie 1. sind die folgenden:
  • Theoretischer Teil:
  • Der regelmäßige Besuch der theoretischen Vorlesungen (höchstens 3 unentschuldigte Abwesenheiten)
  • Mindestens 60% (18 Punkte) der maximalen Leistung (30 Punkte) an der Klausur oder Nachholklausur. Wenn die Nachholklausur nicht erfolgreich ist, muss für die Akzeptierung des Semesters die letzte, schriftliche Nachholmöglichkeit, die sog. Semesterprüfung am Ende des Semesters bestanden werden.
  • Praktischer Teil:
  • Die erfolgreiche Absolvierung aller Praktika
  • Anwesenheit an jedem Plenar
  • Mindestens 60% (18 Punkte) der maximalen Leistung (30 Punkte) an den Praktika
 
Falls die Klausur (oder eine ihrer Nachholmöglichkeiten) nicht bestanden wurde, aber die Voraussetzungen für die Akzeptierung des praktischen Teils erfolgreich abgeleistet sind, wird das Semester nicht akzeptiert. In diesem Fall soll man aber nur den theoretischen Teil (Vorlesungen, Klausur) von Veterinärbiochemie 1. wiederholen. Auch umgekehrt, falls die Voraussetzungen für die Akzeptierung des praktischen Teils nicht erfüllt wurden, aber die Klausur (oder eine ihrer Nachholmöglichkeiten) erfolgreich bestanden ist, wird das Semester auch nicht akzeptiert. In diesem Fall soll man aber nur den praktischen Teil (Praktika) von Veterinärbiochemie 1. wiederholen.

Der theoretische (Vorlesungen, Klausur) und der praktische (Praktika) Teil von Veterinärbiochemie 1. kann also unabhängig voneinander durchgeführt werden. Aber bitte bemerken Sie, dass die Veterinärbiochemie 1. Vorlesungen, Praktika und Klausur nur im Frühlingssemester, und die Veterinärbiochemie 2. Vorlesungen, Praktika und Klausur nur im Herbstsemester angeboten werden. Das Semester wird offiziell erst nach der erfolgreichen Absolvierung beider Teile (theoretisch, praktisch) akzeptiert (man bekommt Unterschrift und Praktikumsnote ins Studienbuch).

Bewertung von Veterinärbiochemie 1. (Praktikumsnote):

Wenn das Semester von Veterinärbiochemie 1. akzeptiert ist (wird also auch der theoretische und auch der praktische Teil absolviert), der/die Student/In bekommt eine Praktikumsnote (3 Kreditpunkte). Diese Note wird aus den erreichten Punkten der Praktika und der Klausur wie folgt gebildet:

Punkte Note
55 – 60 Punkte: ausgezeichnet (5)
49 – 54 Punkte: gut (4)
43 – 48 Punkte: befriedigend (3)
36 – 42 Punkte: genügend (2)
0 – 35 Punkte: nicht genügend (1)
 
Vorgeschriebene Anforderungen bezüglich der Veterinärbiochemie 2.:

Aufnahme von Veterinärbiochemie 2.:

Die erfolgreiche Absolvierung von Veterinärbiochemie 1. ist keine Voraussetzung der Aufnahme und des Besuchs der Veterinärbiochemie 2. Vorlesungen und Praktika. Also können die Praktika durchgeführt und die Klausur geschrieben werden, auch wenn man Veterinärbiochemie 1. nicht absolviert hat. Die Abschlussprüfung von Veterinärbiochemie kann aber erst nach der erfolgreichen Absolvierung beider Teile (theoretisch und praktisch) auch von Veterinärbiochemie 1. und auch Veterinärbiochemie 2. abgelegt werden.

Die Voraussetzungen für die Akzeptierung des Semesters von Veterinärbiochemie 2. sind die folgenden:
  • Theoretischer Teil:
  • Der regelmäßige Besuch der theoretischen Vorlesungen (höchstens 3 unentschuldigte Abwesenheiten)
  • Mindestens 60% (18 Punkte) der maximalen Leistung (30 Punkte) an der Klausur oder Nachholklausur. Wenn die Nachholklausur nicht erfolgreich ist, muss für die Akzeptierung des Semesters die letzte, schriftliche Nachholmöglichkeit, die sog. Semesterprüfung am Ende des Semesters bestanden werden.
  • Praktischer Teil:
  • Die erfolgreiche Absolvierung aller Praktika
  • Anwesenheit an jedem Plenar
  • Mindestens 60% (15 Punkte) der maximalen Leistung (25 Punkte) an den Praktika
 
Falls die Klausur (oder eine ihrer Nachholmöglichkeiten) nicht bestanden wurde, aber die Voraussetzungen für die Akzeptierung des praktischen Teils erfolgreich abgeleistet sind, wird das Semester nicht akzeptiert. In diesem Fall soll man aber nur den theoretischen Teil (Vorlesungen, Klausur) von Veterinärbiochemie 2. wiederholen. Auch umgekehrt, falls die Voraussetzungen für die Akzeptierung des praktischen Teils nicht erfüllt wurden, aber die Klausur (oder eine ihrer Nachholmöglichkeiten) erfolgreich bestanden ist, wird das Semester auch nicht akzeptiert. In diesem Fall soll man aber nur den praktischen Teil (Praktika) von Veterinärbiochemie 2. wiederholen.

Der theoretische (Vorlesungen, Klausur) und der praktische (Praktika) Teil von Veterinärbiochemie 2. kann also unabhängig voneinander durchgeführt werden. Aber bitte bemerken Sie, dass die Veterinärbiochemie 1. Vorlesungen, Praktika und Klausur nur im Frühlingssemester, und die Veterinärbiochemie 2. Vorlesungen, Praktika und Klausur nur im Herbstsemester angeboten werden. Das Semester wird offiziell erst nach der erfolgreichen Absolvierung beider Teile (theoretisch, praktisch) akzeptiert. Bitte bemerken Sie, dass die Abschlussprüfung von Veterinärbiochemie erst nach der erfolgreichen Absolvierung beider Teile (theoretisch und praktisch) auch von Veterinärbiochemie 1. und auch Veterinärbiochemie 2. abgelegt werden kann.

Bewertung von Veterinärbiochemie 2.:

Die veterinärbiochemischen Studien werden mit einer Abschlussprüfung beendet (6 Kreditpunkte). Die Voraussetzungen der Teilnahme an der Abschlussprüfung sind die Akzeptierung des Semesters auch von Veterinärbiochemie 1 und Veterinärbiochemie 2. (auch theoretische und praktische Teile), und die erfolgreiche Chemie 2. Prüfung.